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AGB

§1 GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSPARTNER

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Abschlüsse von Mitgliedsverträgen zwischen dem Kunden und Florian Lechner - FTL's Garage.

Vertragspartner ist

Florian Lechner
FTL’s Garage
Dilgerstraße 19
86399 Bobingen 
ftl@ftlsgarage.de

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§2 ALLGEMEINES

FTL’s Garage ist ein Trainingsprogramm / Ernährungsberatung für jeglichen Fitnessstand / Körpertypen. Das Trainingsprogramm behilft sich Elementen des Gewichthebens, Turnens, der Leichtathletik und des Schwimmens. Die Mitgliedschaft stellt einen rechtsgültigen Dienstleistungsvertrag dar. Das heißt es wird ausdrücklich kein Erfolg seitens des Coaches geschuldet.

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§3 NUTZUNGSVEREINBARUNG

Mit dem Erwerb eines unserer Kursangebote / Mitgliedschaften / Probetrainings kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von FTL’s Garage im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mit dem Account beim Anbieter Wix können online Termine vereinbart und storniert werden. 

Die Leistung von FTL’s Garage besteht in der Trainingsplanung Woche für Woche. Die Durchführung liegt abschließend jedoch im Ermessen des Coaches.

Personal Training Termine können nur in den Zeiten vereinbart werden, in denen keine Kurse stattfinden.

Eine Mitgliedschaft, eine Trainingskarte oder ein Probetraining-Tarif berechtigen die Teilnahme an den FTL’s Garage Gruppentrainings im vereinbarten Umfang, kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen.

Ein minderjähriges Kind ist als Nutzer/Teilnehmer vertraglich eingesetzt und begünstigt und kann die Leistungen aus dem Kauf der Trainingskarte des Vertragspartners in Anspruch nehmen. Mit einem Account beim Anbieter Wix können durch den Erziehungsberechtigten online Termine für das Kind vereinbart werden.

Nach Zahlungseingang können die von FTL’s Garage angebotenen Leistungen im vereinbarten Umfang genutzt werden. 

Die Kurstermine werden auf der Internetseite (www.ftlsgarage.de) sowie über die Wix App aktuell bekannt gegeben. Veränderungen unserer Kurstermine, sowie Erweiterungen und Absagen, werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus durch Aushang / Newsletter mitgeteilt.

Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende online Anmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe unten: „Stornierung“).

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§4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus; bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge per SEPA Lastschriftmandat oder Paypal-Einzug eingezogen. Probetrainings sind beim 1. Mal kostenlos. Weitere Probetrainings müssen ebenfalls im Voraus online bezahlt werden.

Für Mitgliedschaften ermächtigt der im Lastschriftmandat eingetragen Kontoinhaber FTL’s Garage, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von FTL’s Garage auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

FTL’s Garage verwendet Wix und Paypal (Zahlungsanbieter), um Mitgliedschaften zu verwalten und abzurechnen. Dies umfasst auch den Einzug der Mitgliedsbeiträge.

Hierfür benötigt Wix und Paypal eine Bestätigung, um die automatischen Mitgliedsbeitragszahlungen aktivieren zu können. Der Vertragspartner verpflichtet sich daher mit Abschluss der Mitgliedschaft, diese Bestätigung in der dafür versendeten Email durch Klick auf entsprechenden Link zu erteilen.

Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist FTL’s Garage berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von 10,00€ zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

Bei Zahlung der für den Vertragszeitraum gesamten Mitgliedsbeiträge im Voraus muss der vereinbarte Mitgliedsbeitrag in diesem Fall vollständig vorab spätestens zum dritten Werktag (Eingangsfrist) nach Beginn des Vertragszeitraums eingehen.

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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§5 STORNIERUNG

Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.

Gruppentraining Termine online bis 3 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden.

FTL’s Garage behält sich vor, Gruppenkurse abzusagen, die 3 Stunden vor Kursbeginn nur 1 Teilnehmer haben.

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§6 TEILNAHME

Im sog. „Open Gym“ findet kein angeleitetes, aber dennoch beaufsichtigtes Training statt, es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht.

Auch für das Open Gym ist zwingend eine online Buchung erforderlich –für Trainingskartenbesitzer zählt sie als regulärer Login.

Die Vertragssprache ist deutsch.

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§7 LEISTUNGSUMFANG MITGLIEDSCHAFT

Bei jeder Mitgliedschaft kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten monatlichen Stundenkontingentes die FTL’s Garage Kurstermine in Anspruch nehmen. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende des jeweiligen Kalendermonats (24:00 Uhr) und können nicht in Folgemonate übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar (außer im Falle des Wechsels des Vertragspartners, s.u. „Übertragung der Mitgliedschaft“).

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§8 LEISTUNGSUMFANG TRAININGSKARTEN

Mit dem Erwerb einer 10er Karte können 10 Gruppentrainings (=10 Logins) gebucht werden. 

Die Trainingskarten sind personengebunden und daher nicht übertragbar.

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§9 PROBETRAINING TARIF

Mit dem Erwerb einer Single Session kann 1 Gruppentraining gebucht werden.

Die Kurzzeitpakete sind personengebunden und daher nicht übertragbar.

Die erste Buchung einer Person ist mit dem Rabattcode kostenlos.

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§10 PAUSIERUNG MITGLIEDSCHAFT

Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer infolge Krankheit, Schwangerschaft, lange Urlaubsreise (2 oder mehr Monate) oder Wehrdienst kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden, dabei können jedoch nur ganze Monate (1,2,3 etc.) pausiert werden, nicht wochenweise. Das Datum des Pausenbeginns ist dabei beliebig (Beispiel: 1 Monat Pause vom 15.2. bis 14.3.) Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn bzw. Kenntnis der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.

Bei Umzug in eine andere Stadt (mehr als 30 km) kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt zum jeweiligen Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.

Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.

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§11 LAUFZEIT DER MITGLIEDSCHAFT

Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 6 oder 12 Monate. Gemäß §620 Abs. 2, §621 BGB ist eine ordentliche Kündigung mindestens 1 Monat (6 Monatsmitgliedschaft) und mindestens 2 Monate (12 Monatsmitgliedschaft) vor Ablauf des Vertragsverhältnis zu erklären.

Erfolgt keine fristgemäße Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer des vereinbarten Vertragsverhältnisses. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut 1 Monat zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

Die gesetzlichen Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben bestehen.  Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens des Coaches liegt insbesondere in anhaltender Unterlassung der Erbringung von Feedback zum Trainingsplan in regelmäßigen für den Coach notwendigen Abständen trotz erfolgter Aufforderung / Abmahnung seitens des Coaches. Hierzu zählt ebenso ein ausbleibendes Informieren durch das Mitglied über eigenverantwortliches zusätzliches nicht abgesprochenes Training.

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber FTL’s Garage, Dilgerstraße 19, 86399 Bobingen zu erfolgen.

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§12 ÜBERTRAGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Eine Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit FTL’s Garage und nur an Personen möglich, die noch nicht Mitglied bei FTL’s Garage sind oder waren. Für die Bearbeitung der Übertragung berechnet FTL’s Garage einmalig 50,00 Euro. Eine Übertragung von Trainingskontingenten ist nicht möglich (Siehe Trainingskarten).

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§13 UPGRADE DER MITGLIEDSCHAFT

Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Vertragsmonats möglich. Die Vertragslaufzeit von 6 bzw. 12 Monaten beginnt dann neu.

Ein Downgrade auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat bzw. 2 Monaten vor Vertragsende in schriftlicher Form (Email oder Post) möglich.

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§14 GESUNDHEIT

Da es bei der Ausübung unseres Training unser Ziel ist deinen Fokus, deine Ziele mit dir zu erreichen, können die Einheiten intensiv werden. FTL’s Garage empfiehlt allen Personen, die die Leistungen von FTL’s Garage nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen.

Desweiteren verpflichtet sich das Mitglied Feedback abzugeben und ggf. über eine Veränderung des Gesundheitszustandes zu informieren.

Das Mitglied hat, um Verletzungen vorzubeugen, die Pflicht, den Anweisungen des Coaches Folge zu leisten.

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§15 HAFTUNG

FTL’s Garage haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. FTL’s Garage haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen;  soweit danach für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und culpa in contrahendo – ausgeschlossen.

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§16 GEHEIMHALTUNG 

FTL’s Garage und das Mitglied beabsichtigen, einen Vertrag über eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Trainingsplanung. Im Hinblick hierauf verpflichten sie sich, die gegenseitig mitgeteilten Erkenntnisse und Informationen geheim zu halten. Sie treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. 

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der „Technik“ zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzwürdig sind. Wenn Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.

Diese Verpflichtung über die Geheimhaltung gilt auch weiter, wenn der Vertrag über die Zusammenarbeit beendet ist, außer die Information ist inzwischen offenkundig, wofür der Coach die Beweislast trägt. Die Parteien werden alle Unterlagen, die sie jeweils vom anderen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhalten haben, nach Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich dem jeweiligen Informationsgeber zurückgeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden zu diesem Zeitpunkt von sämtlichen Datenträgern gelöscht bzw. bei Verkörperung vernichtet.

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§17 DATENSCHUTZ

Die ausführliche Datenschutzerklärung ist am Tresen oder online auf www.ftlsgarage.de jederzeit einzusehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass FTL’s Garage personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

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§18 AGB-ÄNDERUNG

FTL’s Garage ist berechtigt, die AGB zu ändern. Eine Änderung wird nur durchgeführt, wenn triftige Gründe wie insbesondere neue technische Entwicklungen, eine Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage oder gleichwertige Gründe vorliegen. Der Kunde wird in Textform (E-Mail, Fax, Brief) einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung über diese informiert. Die Änderung wird Bestandteil des Vertrags, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit der Mitteilung über die Änderung der AGB, widerspricht. Über das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs wird der Kunde mit der Mitteilung der AGB-Änderung informiert. Erklärt der Kunde den Widerspruch gegen die AGB-Änderung, ist FTL’s Garage berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit dem Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs außerordentlich zu kündigen.

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§19 SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Das gleiche gilt, wenn ein Teil einer Bestimmung unwirksam und der restliche Teil wirksam ist.

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§20 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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